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Illegale Abfallablagerung

Jährlich in der Gartensaison häufen sich die Meldungen über illegal entsorgte Gartenabfälle auf Waldflächen, an Wegesrändern oder in Gräben. In dieser Zeit fallen verstärkt große Mengen an Rasen- und Heckenschnitt, Laub und sogenanntes Unkraut an.

Illegale Abfallablagerung

Grünschnitt u.a. gilt rechtlich als Abfall und darf nicht im Wald oder in der freien Natur entsorgt werden. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung aus Hessen müssen Gartenabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Pflanzliche Abfälle sind entweder dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Die Rechtslage ist eindeutig: Die illegale Entsorgung von Grünschnitt ist verboten. Wer erwischt wird, muss deshalb mit Strafen rechnen.

Illegale Abfallablagerung

In der freien Natur abgelagerte Abfälle sind kein schöner Anblick und haben Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Der illegal im Wald abgelagerte Gartenabfall verursacht u.a. erhöhten Nährstoffeintrag und möglicherweise die Einbringung nichtheimischer, standortfremder Arten. Aus einer einmaligen Ablagerung wird sehr schnell eine Regelmäßigkeit, der sich Andere anschließen. In der Stadt Wetzlar können Gartenabfälle aus Privathaushalten kostenlos entsorgt werden. Jeweils im Frühjahr und Herbst werden Gartenabfälle an unterschiedlichen Standorten im Bereich der Stadt Wetzlar angenommen. Zudem besteht die Möglichkeit der kostenfreien Anlieferung an der Annahmestelle für Gartenabfälle in Dalheim. Die genauen Abfuhrtermine, -orte bzw. die Konditionen der Anlieferungen an die Annahmestelle für Gartenabfälle entnehmen sie bitte dem aktuellen Abfall- und Umweltkalender bzw. der Internetseite der Stadtreinigung Wetzlar.