Sprungmarken
Suche
Suche

21.06.2024 - Von Donnerstag, 4. Juli, bis Montag, 8. Juli, findet wieder das größte mittelhessische Volksfest, das Ochsenfest, im Wetzlarer Finsterloh statt.
Ochsenfest 2017 als Symbolfoto
© Stadt Wetzlar

Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Tiefbauamt haben sich gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Verein Lahn-Dill als Veranstalter verständigt, das bewährte Verkehrskonzept der vergangenen Jahre wieder zu übernehmen.

Grundsätzlich ist vorgesehen, den Verkehr, der nicht das Fest zum Ziel hat, aus dem unmittelbaren Veranstaltungsbereich, und damit auch von der Zufahrt des Hauptparkplatzes Helm’sche Grundstück, fernzuhalten. Das bedeutet, dass der Durchgangsverkehr aus Richtung Innenstadt kommend mit Ziel Rechtenbach umgeleitet wird über die Landesstraße Richtung Dutenhofen/Gießen (L 3451) und den Autobahnanschluss Wetzlar/Süd. Wer zum Klinikum beziehungsweise Gewerbegebiet Hörnsheimer Eck unterwegs ist, erreicht diese Ziele von der Frankfurter Straße aus über die Lessingsstraße und die Volpertshäuser Straße.

In umgekehrter Richtung, also aus Richtung Rechtenbach kommend, wird der Kraftfahrer mit Ziel Innenstadt, über die Forsthausstraße und die Volpertshäuser Straße umgeleitet. In der Virchowstraße und der Elsa-Brandström-Straße gilt auf beiden Seiten Halteverbot, um den Busverkehr störungsfrei zu gewährleisten. Der Bereich Hörnsheimer Eck ist ab der oberen Zufahrt (Firma Rosenberger) nur in Einbahnrichtung befahrbar. Hierbei gilt bis zur Zufahrt des DRK ebenfalls auf beiden Seiten Halteverbot, um die Einsatzfahrzeuge nicht zu blockieren. Nach dem DRK-Stützpunkt kann auf beiden Seiten, unter Beachtung der Freihaltung von Grundstückszufahrten und Rettungswegen, geparkt werden.

Halteverbote gelten auch im Bereich der Frankfurter Straße und der Forsthausstraße und dort auch auf den Seitenstreifen. Die Stadtpolizei wird während des gesamten Ochsenfestes in den genannten Gebieten verstärkt kontrollieren; bei gravierenden Verstößen werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

Zusätzliche Busse

Die Verkehrsregelung hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV. Täglich werden zu den fahrplanmäßigen Fahrten der Linie 12 zwischen Busbahnhof und dem Festplatzgelände an der Frankfurter Straße (Ersatzhaltestelle „Festplatz Finsterloh“ an der Zufahrt zur Bezirkssportanlage Büblingshausen) zusätzliche Busse verkehren. An den Werktagen (Donnerstag, Freitag, Montag) fahren die zusätzlichen Busse zwischen 16.12 Uhr und 23.12 Uhr vom Bahnhof zum Festgelände; am Samstag zwischen 15 Uhr und 22.30 Uhr und am Sonntag zwischen 11.30 Uhr und 23 Uhr.

Vom Festplatz fahren die zusätzlichen Busse in Richtung Busbahnhof werktags zwischen 16.40 Uhr und 1.10 Uhr ab; am Samstag zwischen 14.50 Uhr und 1.20 Uhr und am Sonntag zwischen 12 Uhr und 1 Uhr. Die Haltestelle Elsa-Brandström-Straße in Richtung Busbahnhof wird in dieser Zeit nicht von der Linie 12 angefahren. Die Linie 12 hält jedoch vom Krankenhaus her kommend in Richtung Bahnhof/ZOB mit allen regulären Fahrten an der Haltestelle „Festplatz Finsterloh“. Der Fahrplan der Linie 12 ist auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar) oder in der interaktiven Fahrplanauskunft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (www.rmv.de) einzusehen.

Parkplätze stehen im unmittelbaren Bereich des Festgeländes ausreichend zur Verfügung. Für Menschen im Besitz eines Sonderparkausweises für Schwerbehinderte sind wieder Behindertenparkplätze im Bereich der Bezirkssportanlage Büblingshausen, auf dem dortigen Parkplatz eingerichtet. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Waldessaum.

Taxenstände finden die Fahrgäste auf dem Helm’schen Grundstück, unmittelbar an der Zufahrt und damit auch in der Nähe der Bus-Ersatzhaltestelle.