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Unterscheidung Photovoltaik und Solarthermie

Zur Umwandlung von Sonnenergie in nutzbare Energie können sowohl Photovoltaikanlagen als auch Solarthermieanlagen genutzt werden.

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen unterscheiden sich jedoch in dem, was sie produzieren, wie sie aufgebaut sind und wie die Energie verwendet werden kann.

Unterscheidung von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen
Schema zur Unterscheidung von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen. © Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar

Photovoltaikanlagen produzieren elektrische Energie aus Sonnenergie. Eine Dachanlage besteht meistens aus mehreren Solarmodulen mit jeweils 300-400 Watt-Peak (Wp)*, die entweder als Aufdachanlage über ein Ständersystem auf das Dach montiert werden oder als Indachanlage die Dachziegel ersetzt. Zu einer Photovoltaikanlage gehört immer auch ein Wechselrichter, der den entstandenen Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Eine Photovoltaikanlage kann auch vertikal an Hauswänden (Fassaden-Photovoltaik) angebracht werden. Diese vertikal montierten Module können im Winter das niedrigstehende Licht besonders gut auffangen.

*Eine Leistung von ein Watt-Peak erzeugt durchschnittlich eine Kilowattstunde Strom pro Jahr.

Solarthermieanlagen produzieren Wärme zum Heizen und/oder zur Warmwasserbereitung. Die Anlagen bestehen aus flachen oder röhrenförmigen Sonnenkollektoren. Unter der Glasoberfläche sind Absorberflächen integriert, die Sonnenwärme aufnehmen und an ein Wasser-Frostschutzgemisch in einem Rohrleitungssystem weitergeben. Die warme Flüssigkeit wird im Haus in einen Wasserspeicher gepumpt und erhitzt dort das Wasser für die Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung.

Die Stadt Wetzlar fördert sowohl die Installation von Photovoltaikanlagen als auch von Solarthermieanlagen.

Weitere Informationen zum Thema Sonnenergie finden Sie unter:

>> www.wetzlar.de/sonnenenergie


Förderung von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlage Symbolfoto
Photovoltaikanlage © Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

Ab dem 01. Juni 2024 fördert die Stadt Wetzlar die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.

Gefördert werden: 

  • Aufdach-, Indach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen
  • Stromspeicher (nur in Kombination mit der Neuinstallation/Erweiterung von Photovoltaikanlagen)
  • Mikro-Photovoltaikanlagen ab 300 Watt (sogenannte Balkonkraftwerke)
  • Umrüstung von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, für die die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nach 20 Jahren ausgelaufen ist, auch Post EEG-Anlagen genannt) zu Eigenverbrauchsanlagen

Maßnahmen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen wurden, fallen nicht unter die Förderung. Als Abschluss der Maßnahme gilt das Datum der Abschlussrechnung beziehungsweise für Mikro-Photovoltaikanlagen der Kaufbeleg der steckerfertigen Mikro-Photovoltaikanlage.

Weitere Informationen zu Förderhöhen, Antragsberechtigten, Konditionen etc. entnehmen Sie bitte diesem >>Flyer.

Die >>Förderrichtlinie mit allen Förderbedingungen ist zu beachten.

Das Antragsformular zur Gewährung einer Förderung finden Sie hier: >>Antragsformular

Das Antragsformular und die erforderlichen Anlagen können per E-Mail an klimawetzlarde eingereicht werden oder postalisch an das Amt für Umwelt und Naturschutz, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Sozial-Förderbaustein

Die Richtlinie umfasst einen Sozial-Förderbaustein. Sozialleistungsempfänger*innen* erhalten eine erhöhte Förderung für Mikro-Photovoltaikanlagen.

Da die Fördermittel begrenzt sind, beachten Sie bitte die Möglichkeit, sich vorher die Mittel zu reservieren. Den Antrag dazu finden Sie hier: >>Antragsformular Mittelreservierung

Der Antrag ist per E-Mail an klimawetzlarde einzureichen. Sie erhalten anschließend eine Reservierungsnummer von uns.

Weitere Informationen können Sie dem separaten >>Flyer zum Sozial-Förderbaustein entnehmen.

*Im Sinne dieser Richtlinie sind Sozialleistungsempfänger*innen Personen, die folgende Sozialleistungen erhalten: Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 - 40 SGB XII), Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (§§ 41 – 46b SGB XII) oder Wohngeld nach WoGG.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Förderanträge vor oder nach Installation der Anlage gestellt werden?

Anträge können nach Installation der Anlage gestellt werden.

 

Gibt es Fristen?

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist spätestens ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme (es gilt das Datum der Abschlussrechnung beziehungsweise für Mikro-Photovoltaikanlagen der Kaufbeleg der steckerfertigen Mikro-Photovoltaikanlage) einzureichen. Maßnahmen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen wurden, können nicht gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine, die die Maßnahme an Gebäuden oder Wohnungen in ihrem Eigentum und im eigenen Namen durchführen
  2. Dritte, die im Namen der unter Absatz 1 genannten Personen handlungsberechtigt sind (zum Beispiel Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte)
  3. Mieter*innen, jedoch nur für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen

Welche Schritte sind erforderlich?

Siehe folgendes Ablaufschema. Für Sozialleistungsempfänger*innen besteht die Möglichkeit, die Mittel im Vorfeld für 6 Monate zu reservieren.

Ablaufschema Antragsstellung Förderprogramm PV und Solarthermieanlagen
Ablaufschema Antragsstellung Förderprogramm PV und Solarthermieanlagen. © Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Wetzlar

Beachten Sie, dass auf die Förderungen auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


Förderung von Solarthermieanlagen

Solarthermieanlage Symbolfoto
Solarthermieanlage © Bild von Florian Methe auf Pixelio

Die Stadt Wetzlar fördert solarthermische Anlagen, um einen wirtschaftlichen Anreiz zur Nutzung von Solarenergie im Bereich der Wärmeversorgung zu schaffen.

Gefördert werden:

  • Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung (300 Euro pauschal)
  • Anlagen zur Heizungsunterstützung oder Kombi-Anlagen (400 Euro pauschal)

Weitere Informationen zu der Funktionsweise von Solarthermie und zur städtischen Förderung finden Sie auch in diesem >>Flyer.

Das Merkblatt zu den Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Bestimmungen finden Sie hier: >>Merkblatt

Das Antragsformular zur Gewährung einer Förderung für solarthermische Anlagen finden Sie hier: >>Antragsformular

Schicken Sie Ihren ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Anlagen zum Antrag bitte an das Amt für Umwelt und Naturschutz, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Beachten Sie, dass auf die Förderungen auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Solarthermieanlage Symbolfoto Bild von Florian Methe auf Pixelio
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