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Formular und wichtige Hinweise

Achtung: Antrag kann ausschließlich von dem/der Grundstückseigentümer/in für Objekte innerhalb der Stadt Wetzlar (inkl. Ortsteile) gestellt werden!

Nach der Antragsstellung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht erhalten, fehlt eine Eingabe im Formular.

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

Grundstückseigentümer/in:

Bitte im folgenden die Angaben zum Grundstück eintragen:

Bei der Angabe der vorhandenen Gefäßbestände müssen folgende Informationen angeben werden:
- Anzahl der Gefäße
- Größe des Gefäßes (120 l, 240 l, 770 l und/oder 1.100 l)
- Abfallart des Gefäßes (Restmüll, Biomüll, Altpapier)
- sechsstellige Behälternummer des Gefäßes


Beispiel: 1 x 120 l Restmüll (Behälternummer: 123456)

! Bei Neubezug bitte "Neubezug" in das Feld schreiben!

Bei der Angabe der neuen Gefäßbestände müssen folgende Informationen angeben werden:
- Anzahl der Gefäße
- Größe des Gefäßes (120 l, 240 l, 770 l und/oder 1.100 l)
- Abfallart des Gefäßes (Restmüll, Biomüll, Altpapier)#


Beispiel: 1 x 120 l Restmüll

Für die Bestellung der (gebührenfreien) gelben Tonnen wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Knettenbrech + Gurdulic Mittelhessen GmbH & Co. KG (Tel.: 0800 1015860 / E-Mail: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de).

Achtung: Der Wechsel einer Anschlussart (Abfallfraktion), der Behälterzahl oder der Behältergröße von Abfallgefäßen ist auf der Grundlage von § 18 AGS gebührenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind der erstmalige Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres, der Erstanschluss, auch an die Getrenntsammelsysteme, sowie die endgültige Abmeldung (vgl. § 17 Abs. 9 AGS).

Sofern die beantragten Müllgefäße ein geringeres Volumen als die veranlagten bzw. zu beantragenden Restmüllgefäße aufweisen oder ein Müllgefäß nicht gewünscht wird, erkenne/n ich/wir an, dass hierdurch der ortsrechtlich vorgegebene Anschluss- und Benutzungszwang unberührt bleibt und von mir/uns die Jahresgebühr für die Restmüllgefäße trotzdem zu entrichten ist. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jederzeit die erneute Bereitstellung eines entsprechenden Müllgefäßes fordern kann/können. Ein gewünschtes Mehrvolumen an Abfallgefäßen ist gegenüber den veranlagten Restmüllgefäßen mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne gemäß § 11 Abs. 6 AGS bleibt hiervon unberührt.

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