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Formular und wichtige Hinweise

Achtung: Antrag kann ausschließlich von dem/der Grundstückseigentümer/in für Objekte innerhalb der Stadt Wetzlar (inkl. Ortsteile) gestellt werden!

Nach der Antragsstellung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht erhalten, fehlt eine Eingabe im Formular.

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.

Grundstückseigentümer/in:

Bitte im folgenden die Angaben zum Grundstück eintragen:

Bei der Angabe der vorhandenen Gefäßbestände müssen folgende Informationen angeben werden:
- Anzahl der Gefäße
- Größe des Gefäßes (120 l, 240 l, 770 l und/oder 1.100 l)
- Abfallart des Gefäßes (Restmüll, Biomüll, Altpapier)
- sechsstellige Behälternummer des Gefäßes


Beispiel: 1 x 120 l Restmüll (Behälternummer: 123456)

! Bei Neubezug bitte "Neubezug" in das Feld schreiben!

Bei der Angabe der neuen Gefäßbestände müssen folgende Informationen angeben werden:
- Anzahl der Gefäße
- Größe des Gefäßes (120 l, 240 l, 770 l und/oder 1.100 l) unter Angabe des Leerungsintervalls (wöchentliche oder 2-wöchentliche Abfuhr)
- Abfallart des Gefäßes (Restmüll, Biomüll, Altpapier)


Beispiel: 1 x 120 l Restmüll 2-wöchentliche Abfuhr

Für die Bestellung der (gebührenfreien) gelben Tonnen wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Knettenbrech + Gurdulic Mittelhessen GmbH & Co. KG (Tel.: 0800 1015860 / E-Mail: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de).

Achtung: Der Wechsel einer Anschlussart (Abfallfraktion), der Behälterzahl oder der Behältergröße von Abfallgefäßen ist auf der Grundlage von § 18 AGS gebührenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind der erstmalige Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres, der Erstanschluss, auch an die Getrenntsammelsysteme, sowie die endgültige Abmeldung (vgl. § 17 Abs. 9 AGS).

Sofern die beantragten Müllgefäße ein geringeres Volumen als die veranlagten bzw. zu beantragenden Restmüllgefäße aufweisen oder ein Müllgefäß nicht gewünscht wird, erkenne/n ich/wir an, dass hierdurch der ortsrechtlich vorgegebene Anschluss- und Benutzungszwang unberührt bleibt und von mir/uns die Jahresgebühr für die Restmüllgefäße trotzdem zu entrichten ist. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jederzeit die erneute Bereitstellung eines entsprechenden Müllgefäßes fordern kann/können. Ein gewünschtes Mehrvolumen an Abfallgefäßen ist gegenüber den veranlagten Restmüllgefäßen mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne gemäß § 11 Abs. 6 AGS bleibt hiervon unberührt.

Art des Unternehmens*

Grundlage:
Behälterbemessung für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen gemäß § 12 Abs. 6 bis 9 der Abfall- und Gebührensatzung der Stadt Wetzlar vom 21.05.03/AGS – Mindestvolumen! -).
Beschäftigte im Sinne des Abs. 6 a) bis i) AGS sind alle in einem Betrieb Tätige (z. B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung zu einem Viertel berücksichtigt.

Die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen zur Verwertung im Sinne der Gewerbeabfallverordnung/GewAbfV wird von folgenden Unternehmen durchgeführt:

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