Hinweis zur Verpflichtungserklärung
ACHTUNG!
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ausschließlich für Anwohner in Wetzlar geeignet ist. (Wohnhaft in PLZ: 35576, 35578, 35579, 35580,35581, 35582, 35583, 35584, 35585, 35586).
Wenden Sie sich bei Wohnort außerhalb dieses Gebiets an die für Sie zuständige Behörde.
Eine Rückzahlung bei Antrag mit abweichender Wohnanschrift ist leider nicht möglich.