Schiedsperson Blasbach
Allgemein
Schiedspersonen haben die Aufgabe, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, vermögens- und strafrechtlicher Art, zu schlichten und im Sühneverfahren einem Vergleich herbeizuführen.
Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Wahl
Die Stadtverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Interessierte Personen, die nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllen, können sich formlos beim Rechtsamt der Stadt Wetzlar (Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar) oder per E-Mail (rechtsamtwetzlarde) bewerben.


