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09.09.2026 - Nach dem schweren Unwetter vom 19. auf den 20. August können Geschädigte im Lahn-Dill-Kreis jetzt Finanzhilfe beantragen.
Geldscheine, Geld
© BatmanV/shutterstock.com

Das Regierungspräsidium Gießen hat dem Antrag des Kreises am Mittwoch, 9. September 2026, im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zugestimmt.

Besonders betroffen waren die Stadt Wetzlar, hier vor allem Münchholzhausen, sowie die Stadt Solms mit Oberbiel, Burgsolms und Oberndorf. Orkanartige Sturmböen und tornadoartige Erscheinungen verursachten erhebliche Sachschäden.

„Viele Menschen stehen nach diesem Unwetter vor Schäden, die sie aus eigener Kraft nur schwer bewältigen können. Jetzt können wir konkret helfen. Die Finanzhilfe ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen: Sie sind mit den Folgen dieses Unwetters nicht allein“, sagt Landrat Carsten Braun.

„Ich begrüße es sehr, dass das Hessische Innenministerium den vom Landkreis Lahn-Dill in Abstimmung mit den Städten Wetzlar und Solms eingereichten Antrag, die Elementarschäden-Richtlinie nach dem Tornado zur Anwendung zu bringen, positiv beschieden hat. Vorbehaltlich der Einzelfallprüfung haben die Menschen, die Schäden an ihren Immobilien erlitten, aber keinen Anspruch auf andere Ersatzleistungen (zum Beispiel von Versicherungen) haben, die Chance auf eine Unterstützung erhalten. Das ist ein gutes Signal und kann nach den schlimmen Eindrücken der Schadensnacht doch zu einer gewissen Beruhigung und Zuversicht beitragen", so Wetzlars Oberbürgermeister Manfred Wagner. 

Der Kreisausschuss hatte die Finanzhilfeaktion nach der Richtlinie für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden am 25. August beim Regierungspräsidium beantragt. Dabei stand der Kreis in engem Austausch mit den Städten Wetzlar und Solms.

Antrag bis 22. Oktober stellen 
Geschädigte können ihren Antrag ab sofort beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises einreichen. Die Frist endet am 22. Oktober 2026. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Mit dem Start der Finanzhilfeaktion steht allerdings noch nicht fest, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung gezahlt wird. Zunächst wird geprüft, welche Schäden tatsächlich entstanden sind und ob eine außergewöhnliche Notlage vorliegt. Erst danach wird über den jeweiligen Antrag entschieden.

Informationen und Formulare online
Alle Informationen zur Finanzhilfeaktion sind auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises unter „Finanzhilfeaktion Tornado“ zu finden. Dort stehen die Elementarschäden-Richtlinie, ein FAQ mit Antworten auf wichtige Fragen sowie die Antragsformulare bereit.

Für Fragen ist die Kreisverwaltung unter 06441 407-8030 erreichbar. Anfragen können außerdem per E-Mail an Finanzhilfelahn-dill-kreisde gerichtet werden. 

(Quelle: Lahn-Dill-Kreis)

Quelle und Kontakt:
Kerstin Müller
Pressesprecherin Lahn-Dill-Kreis
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Telefon: 06441/407-3001
Mail: presselahn-dill-kreisde