Brückenspringen an der Lahn verboten
21.07.2026 -
Das Schwimmen und Baden sind bis 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke verboten. Damit ist auch das Springen von einer Brücke verboten, teilt das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar mit.
Das Verbot gilt aus Sicherheitsgründen, da Strömungen, Boote und unterschätzte Gefahren schnell lebensgefährlich werden können. Wer gegen die Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich.


