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04.08.2026 - Das Kassen- und Steueramt der Stadt Wetzlar weist darauf hin, dass am 15. August die Hundesteuer für das Jahr 2026 fällig wird.
Umwelt und Tiere (Hund) Symbolfoto Online-Services der Stadt Wetzlar
© Bild von wirestock auf Freepik

Soweit ein Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zum 17. August vom Girokonto abgebucht. Bei Selbstzahlern wird jedoch erfahrungsgemäß die Fälligkeit der Hundesteuer aufgrund der Urlaubs- und Ferienzeit häufig vergessen. Deshalb wird Hundehaltern die Teilnahme am Abbuchungsverfahren empfohlen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, welches jederzeit widerrufen werden kann, vermeidet Unannehmlichkeiten.

Die Mahngebühren, die die Stadt durch Landesverordnung erheben muss, betragen mindestens 6 Euro plus anfallender Säumniszuschläge. Gleichzeitig leistet man durch das Abbuchungsverfahren einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Das entsprechende Formular kann über folgenden Link heruntergeladen werden: Hundesteuer.

Sollten die Beträge dennoch überwiesen werden, muss als Verwendungszweck das achtstellige Kassenzeichen des letzten Steuerbescheides angegeben werden, welches im Briefkopf abgedruckt ist.

Des Weiteren appelliert die Stadtverwaltung an die Pflicht aller Hundehalter, die Tiere in der Öffentlichkeit anzuleinen und die Hinterlassenschaften zu entfernen. Die Hundesteuer erfüllt nicht den Zweck, die Beseitigung des Hundekots durch die öffentliche Hand.