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27.08.2025 - Die Stadt Wetzlar hat die am 16. August veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden, die u.a. das Verbot von Grillen und offenem Feuer in Grünanlagen und auf Grillplätzen beinhaltete, aufgehoben.
Das Neue Rathaus der Stadt Wetzlar
© Stadt Wetzlar

Grund: Wegen der veränderten Witterung und der sinkenden Temperaturen besteht laut HessenForst keine konkrete Gefahr mehr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist unter www.wetzlar.de/bekanntmachungen einsehbar.