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10.04.2025 - Das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar weist auf die Bestimmungen des Hessischen Feiertagsgesetzes zum Tanzverbot an den Osterfeiertagen hin.
Tanzverbot Ostern Symbolfoto
© Bild von bedneyimages auf Freepik

Demnach sind öffentliche Tanzveranstaltungen zu folgenden Zeiten verboten: Gründonnerstag (17. April) 4 bis 24 Uhr; Karfreitag und Karsamstag (18. und 19. April) 0 bis 24 Uhr; Ostersonntag und Ostermontag (20. und 21. April) 4 bis 12 Uhr. Für Fragen zu diesen Bestimmungen steht das Ordnungsamt unter den Rufnummern 06441/99-3211 und 06441/99-3216 zur Verfügung.