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Stromausfälle, Drohnenangriffe oder Attacken auf kritische Infrastruktur (KRITIS) wie den Energiesektor oder die Informationstechnik - auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit diesen Gefahren.
Symbolfoto Zivilschutz Gefahren
© JLK von Alamy via Canva

1. Stromausfall & Blackout

Symbolfoto Zivilschutz Blackout
© ASphotowed von Getty Images via Canva

Ein Stromausfall kann den Alltag stark beeinträchtigen: Licht, Heizung, Telefon, Internet, Kartenzahlung beim Einkauf oder Aufzüge funktionieren dann nicht mehr. So schützen Sie sich und handeln richtig.

Was bedeutet ein Stromausfall und was ist ein Blackout?
Ein Stromausfall meint einen örtlich begrenzten Bereich und eine Dauer von bis zu wenigen Tagen. Beim Blackout ist der Ausfall großflächig und länger andauernd. Zusammengefasst unterscheiden sich diese beiden Ereignisse also durch die zeitliche und räumliche Ausdehnung des Ausfalls elektrischer Versorgung.

Mögliche Ursachen sind unter anderem:

  • Unfälle oder Schäden an Stromleitungen, etwa bei Bauarbeiten,
  • extreme Wetterereignisse wie Sturm, Hochwasser oder starker Schneefall,
  • technische Störungen im Stromnetz,
  • in seltenen Fällen gezielte Angriffe, etwa durch Sabotage oder Cyberangriffe.

Stromausfälle

Stromausfälle gehören zu den Störungen, die den Alltag besonders schnell und spürbar beeinträchtigen. Ein Stromausfall liegt vor, wenn die lokale elektrische Versorgung ganz oder teilweise unterbrochen ist. Je nach Dauer und Ausmaß können sie unterschiedliche Folgen haben. 

In den meisten Fällen werden Stromausfälle innerhalb weniger Stunden behoben. Bis dahin funktionieren viele alltägliche Dinge nicht mehr, zum Beispiel:

  • Licht, Heizung und Warmwasser,
  • Telefon, Internet und Mobilfunk,
  • Kartenzahlung, Geldautomaten und Aufzüge,
  • Einkäufe, Lieferketten oder medizinische Versorgung

Blackout

Im Falle eines großflächigen und länger andauernden Stromausfalls spricht man von einem Blackout. Hierbei kann es mehrere Tage dauern, bis die Stromversorgung vollständig wiederhergestellt ist.

Ein Blackout kann schwerere und längerfristige Auswirkungen haben als ein Ausfall von wenigen Minuten oder Stunden. Nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens können in Mitleidenschaft gezogen werden.

Besonders betroffen wären dabei die anderen vom Strom abhängigen Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) wie beispielsweise

  • Informations- und Telekommunikation,
  • Wasser- und Abwasserversorgung,
  • Lebensmittelversorgung.

Vorsorge bei einem Stromausfall: Was jede und jeder tun kann

Auch wenn Stromausfälle selten sind, ist Vorsorge sinnvoll. Wer vorbereitet ist, kann einen Stromausfall ruhiger und sicherer überstehen – besonders dann, wenn er länger dauert.

ine gute Vorbereitung hilft dabei, im Alltag handlungsfähig zu bleiben. Wichtig ist vor allem, für einige Tage unabhängig von Strom versorgt zu sein.

Empfohlene Vorsorgemaßnahmen:

  • Trinkwasser für mehrere Tage (Richtwert: zirka 2 Liter pro Person und Tag)
  • Vorräte an haltbaren Lebensmitteln sowie ggf. Babynahrung
  • Hygieneartikel und wichtige Medikamente
  • Taschenlampen, Camping- oder Kurbellichter inklusive Ersatzbatterien
  • Kerzen und Streichhölzer (unter Beachtung des Brandschutzes)
  • Ein batteriebetriebenes, Kurbel- oder Autoradio
  • Powerbanks oder solarbetriebene Ladegeräte
  • Bargeld, da Geldautomaten und Kartenzahlung ausfallen können

Für den Alltag zusätzlich sinnvoll:

  • Warme Kleidung und Decken, falls die Heizung ausfällt
  • Ein Campingkocher oder Grill zur Zubereitung einfacher Mahlzeiten (nur im Freien!)
  • Regelmäßig ausreichend Kraftstoff im Auto / E-Auto geladen

So bleiben Sie bei einem Stromausfall informiert

Aktuelle und verlässliche Informationen sind in Krisensituationen besonders wichtig. Deshalb setzt der Bevölkerungsschutz auf mehrere Informationswege.

Im Falle eines Stromausfalls informieren die Behörden die Bevölkerung über unterschiedliche Kanäle.

Wichtige Informationsquellen sind:

  • Warn-Apps wie NINA
  • Radio (UKW/DAB), insbesondere bei längeren Stromausfällen
  • Informationen zu Anlaufstellen, Notfalltreffpunkten oder Hilfsangeboten

Bei einem Stromausfall oder bei Störungen im Mobilfunknetz funktionieren nicht alle digitalen Kanäle zuverlässig. Deshalb ist es wichtig, auch stromunabhängige Informationsmöglichkeiten zu haben:

  • Batteriebetriebene Radios
  • Kurbel- oder Autoradios
  • Geladene Powerbanks oder Solarladegeräte

Bitte beachten Sie: Häufig werden Notrufnummern bei Stromausfällen für allgemeine Nachfragen genutzt. Das kann dazu führen, dass echte Notfälle verzögert bearbeitet werden. Kontaktieren Sie Feuerwehr oder Polizei daher nur in wirklichen Notfällen.

2. Drohnen

Symbolfotos Zivilschutz Drohnen
© ArthurHidden auf Magnific

Was sind Drohnen und welche Arten gibt es?

Drohnen sind unbemannte Fluggeräte. Sie werden meistens per Funk fern­gesteuert. Einige Drohnen können aber auch selbstständig fliegen. Viele Modelle verfügen über Kameras, Sensoren oder andere Zusatztechnik.

Die meisten Drohnen werden privat oder beruflich genutzt – zum Beispiel für Fotos, Luftaufnahmen oder Inspektionen von Gebäuden.

Je nach Bauart unterscheiden sich Drohnen erheblich in Reichweite, Steuerbarkeit und potenzieller Wirkung. Für Sicherheitsbehörden ist es daher entscheidend zu wissen, mit welchem Typ sie es zu tun haben.

Handelsübliche Drohnen

Am weitesten verbreitet sind handelsübliche Drohnen mit Funkfernsteuerung über feste Frequenzen. Sie sind im freien Handel erhältlich und oft mit einer persönlichen Kennung ausgestattet.

Diese sogenannten konventionellen Drohnen werden typischerweise von Hobbypilotinnen und -piloten genutzt – etwa für Luftaufnahmen oder private Filmprojekte.

"Gehärtete Drohnen"

Als „gehärtet“ werden handelsübliche Drohnen bezeichnet, die illegal umgebaut wurden. Häufig betrifft der Umbau die Funksteuerung:

  • Steuerung über unbekannte oder schnell wechselnde Frequenzen
  • erschwerte Ortung
  • teilweise Schutz vor Übernahme durch Sicherheitsbehörden

Diese technisch modifizierten Systeme zählen zu den unkonventionellen Drohnen.

Spezialdrohnen

Neben umgebauten Modellen gibt es speziell entwickelte Drohnen, die häufig militärischen oder nachrichtendienstlichen Ursprungs sind. Dazu gehören:

  • Drohnen mit Steuerung über unbekannte Funkfrequenzen oder Mobilfunknetze
  • Drohnen mit autonomer Navigation über festgelegte Wegpunkte
  • Drohnen, die über Glasfaserkabel gesteuert werden und keine Funkverbindung benötigen

Solche Systeme sind technisch anspruchsvoller und deutlich schwerer zu erkennen oder zu beeinflussen.

Warum die Unterscheidung wichtig ist

Je nach Bauart unterscheiden sich Drohnen erheblich in Reichweite, Steuerbarkeit und potenzieller Wirkung. Für Sicherheitsbehörden ist es daher entscheidend zu wissen, mit welchem Typ sie es zu tun haben.

Welche Gefahren können von Drohnen ausgehen?

Unerlaubte Drohnenflüge können die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Manche Menschen kennen die Regeln nicht, andere nutzen Drohnen gezielt für Spionage oder Störungen. Entscheidend ist daher nicht nur die Technik, sondern vor allem der Zweck des Einsatzes.

Regelverstöße und unbedachte Nutzung

Nicht jeder problematische Drohnenflug ist vorsätzlich. Häufig handelt es sich um:

  • bewusste oder unbewusste Verstöße gegen Flugregeln
  • unerlaubte Foto- oder Filmaufnahmen
  • Flüge in gesperrten oder sensiblen Bereichen

Gerade in urbanen Räumen können solche Verstöße schnell sicherheitsrelevant werden.

Spionage und Informationsgewinnung

Drohnen können gezielt zur Informationsbeschaffung eingesetzt werden. Dazu zählen:

  • Luftaufnahmen sensibler Infrastruktur
  • Vermessungen
  • Ausspähung von Betriebsabläufen

In einzelnen Fällen werden hierfür lokale Personen angeworben, um Drohnenflüge im Auftrag Dritter durchzuführen.

Sabotage und Störungen

Drohnen können bewusst eingesetzt werden, um Betriebsabläufe zu stören – etwa:

  • an Verkehrsflughäfen
  • in Hafenanlagen
  • an sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Bereits einzelne Drohnenflüge können erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit und Wirtschaft haben.

Organisierte Kriminalität

Auch im Bereich der organisierten Kriminalität kommen Drohnen zum Einsatz. Beispiele sind:

  • Abwürfe von Betäubungsmitteln
  • Übergabe verbotener Gegenstände über Justizvollzugsanstalten

Hier dienen Drohnen als Transportmittel, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen.

Terroristische Nutzung

In extremen Fällen können Drohnen als Tatmittel für Anschläge missbraucht werden. Je nach Bauart und technischer Ausstattung können sie erhebliche Schäden verursachen.

Hybride Bedrohung

Neben konkreten Schäden kann bereits die Präsenz unerlaubter Drohnen zu Verunsicherung führen. Ziel kann es sein, staatliche Handlungsfähigkeit infrage zu stellen und Vertrauen in Institutionen zu schwächen.

Checkliste bei Drohnensichtung

Nicht jeder Drohnenflug ist verboten. Auffällig sind vor allem Flüge in gesperrten oder sicherheitsrelevanten Bereichen.

☑

Beobachten

  • Wo fliegt die Drohne?
  • In der Nähe von sensiblen Orten (z. B. Veranstaltungen)?
  • Gefährdet sie erkennbar Personen?
☑

Nicht eingreifen

  • Nicht versuchen, die Drohne selbst zu stören oder herunterzuholen
  • Eigene Sicherheit geht vor
☑

Melden

  • Bei akuter Gefahr: 110 anrufen
  • Ort, Uhrzeit und Beobachtung kurz schildern

3. KRITIS

Symbolfoto Zivilschutz KRITIS
© fresonneveld auf Unsplash

Was ist KRITIS?

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Einrichtungen und Anlagen mit herausragender Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Fallen sie aus oder sind beeinträchtigt, kann dies unter anderem zu Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder anderen dramatischen Folgen führen.

Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Sektoren:

  1. Energie (u.a. Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)
  2. Informationstechnik und Telekommunikation (u.a. IT-Infrastruktur, Telekommunikationsnetze und -dienste)
  3. Transport und Verkehr (u.a. Straße, Schiene, Luft, Wasser, ÖPNV, Logistik)
  4. Gesundheit (u.a. Krankenhäuser, medizinische Versorgung, Labore, Arzneimittelversorgung)
  5. Wasser (u.a. Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
  6. Ernährung (u.a. Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel)
  7. Finanz- und Versicherungswesen (u.a. Banken, Börsen, Versicherungen, Zahlungsverkehr)
  8. Staat und Verwaltung (u.a. Öffentliche Verwaltung, Behörden, Justiz)
  9. Medien und Kultur (u.a. Rundfunk, Presse, digitale Medien, Kulturgüter)
  10. Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende (u.a. Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung, Jobcenter)
  11. Weltraum (u.a. Satelliten, bodengestützte Infrastrukturen für weltraumgestützte Dienste)
  12. Siedlungsabfallentsorgung (u.a. Müllabfuhr, Recycling, Entsorgungsbetriebe)

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen, sektorenübergreifenden Rahmen für Mindestanforderungen an die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen. Ziel ist es, diese Einrichtungen besser gegen physische und hybride Bedrohungen zu schützen und ihre Funktionsfähigkeit auch im Krisenfall zu sichern. Für den Bereich der IT- und Cybersicherheit gelten ergänzend die Vorgaben des BSI-Gesetzes (BSIG).

Neue Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastruktur

Für Betreiber, die unter den Anwendungsbereich des KRITISDachG fallen, sind folgende gesetzliche Pflichten vorgesehen:

  • All-Gefahren-Ansatz: Unternehmen müssen sämtliche relevanten Risiken – von Naturkatastrophen über technische Störungen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen – in ihre Vorsorge einbeziehen.
  • Regelmäßige Risikoanalysen: Es besteht die Pflicht, Risiken systematisch zu identifizieren und zu bewerten.
  • Resilienzmaßnahmen: Geeignete Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt und in einem Resilienzplan dokumentiert werden.
  • Meldepflicht: Erhebliche Störungen oder Ausfälle sind unverzüglich über ein zentrales Onlineportal zu melden, das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam betrieben wird.