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Aktuelle Bauleitplanverfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 "Am Spies", 1. Änderung

Übersichtsplan_Bebauungsplan Garbenheim Nr. 09 Am Spies, 1. Änderung
© Stadt Wetzlar
Verfahren: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zeitraum: 31. August 2026 bis einschließlich 2. Oktober 2026
Ort der Auslegung:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6109 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen. 

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartnerin: Andrea Wieneck
Unterlagen

Bebauungsplan Nr. 279 „Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West“

Lageplan_Bebauungsplan Nr. 279 Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich
© Stadt Wetzlar
Verfahren: Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Zeitraum: 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026
Ort der Auslegung:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den in den Planunterlagen gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen sowie deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. Eine entsprechende Kennzeichnung der Änderungen erfolgt in den Planunterlagen. Änderungen wurden in der Plankarte, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht vorgenommen. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartnerin: Grischa Wunderlich
Unterlagen

81. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Planbereich "Wohn- und Gewerbepark Westend - Teilbereich West", Wetzlar Kernstadt

Lageplan_FNP_81. Änderung_Wohn-und Gewerbepark Westend - Teilbereich West
© Stadt Wetzlar
Verfahren: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zeitraum: 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026
Ort der Auslegung:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartnerin: Grischa Wunderlich
Unterlagen

Bebauungsplan Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“, 2. Änderung, Stadtbezirk Sturzkopf

Bebauungsplan Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“,2. Änderung, Stadtbez. Sturzkopf
© Stadt Wetzlar
Verfahren: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Zeitraum: 05. Oktober 2026 bis einschließlich 06. November 2026
Ort der Auslegung:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach telefonischer Terminabsprache unter den Telefonnummern 06441/99-6101 oder 06441/99-6105 möglich.

Stellungnahmen:

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an stadtentwicklungwetzlarde übermittelt werden. Sie können zu diesem Zweck auch dieses Kontaktformular nutzen.

Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Magistrat der Stadt Wetzlar, Amt für Stadtentwicklung, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar.

Ansprechpartnerin: Grischa Wunderlich
Unterlagen