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Restmüll
© Stadtreinigung Wetzlar

Die Abfuhr der Restmüllbehälter erfolgt grundsätzlich in einem 14-täglichen Leerungsrhythmus, jeweils Restmüll und Bioabfall im Wechsel. Ausnahmen sind die Bereiche ohne Biotonne (Altstadt, Bezirk 6) sowie die Grundstücke mit 0,77/1,1 m³-Containern. Hier wird der Restmüll wöchentlich abgefahren.

Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss an die kommunale Restmüllentsorgung angeschlossen werden. Welche Behälterausstattung dafür erforderlich ist, ergibt sich aus der Anzahl der auf dem betreffenden Grundstück lebenden Personen (Haupt- und Nebenwohnsitz), sowie den Einwohnergleichwerten für Gewerbeeinheiten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

In die Restmülltonne dürfen:

  • Katzenstreu
  • Asche
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Glühbirnen (keine Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren!)
  • eingetrocknete(!) Dispersionsfarbe auf Wasserbasis
  • Geschirr
  • verschmutztes Papier (auch benutzte Papiertaschentücher)
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Tapetenreste
  • Zigarettenstummel
  • Porzellan
  • usw.

Was nicht in die Restmülltonne soll:

  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Flaschen
  • Sondermüll
  • Verpackungen
  • Elektrogeräte
  • Bauschutt
  • Steine
  • Bioabfälle
  • Altkleider
  • usw.

Der Wetzlarer Abfallsack

Restmüll Stadtreinigung Wetzlar
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